FAQ

Um von dem THG-Quoten-Mechanismus profitieren zu können, müssen Sie Halter*in eines zulassungspflichtigen und vollelektrischen Fahrzeugs sein. Sowohl E-Transporter und andere E-Nutzfahrzeuge sowie E-PKW, E-Busse als auch E-Motorräder erhalten eine THG-Prämie. Die Höhe der Erlöse hängt von der Fahrzeugklasse ab. Dabei ist es egal wie viele Kilometer mit dem Fahrzeug im Jahr zurückgelegt werden oder wie das Fahrzeug geladen wird. Unser Service ist sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden verfügbar.

Der Marktpreis für THG-Quoten in 2024 ist zuletzt stark gefallen. Aktuell befinden sich die Marktpreise der THG-Quoten auf einem Tiefstand. Ein Hauptgrund hierfür ist unter anderem, dass die Treibhausgas-Einsparungen bzw. THG-Quoten aus der Elektromobilität in "Konkurrenz" zu alternativen Möglichkeiten zur THG-Minderung stehen. Einige dieser alternativen Erfüllungsoptionen sind momentan im Überangebot verfügbar, was den Preis für THG-Quoten weiterhin niedrig hält. Unser Expertenteam geht davon aus, dass die THG-Quote und dazugehörige Prämien in naher Zukunft nicht stark steigen werden.

Grundsätzlich kann die THG-Quote für jedes E-Fahrzeug nur einmal pro Jahr verkauft werden.

Ja, der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer.

  • • E-Auto (Fahrzeugklasse M1)
  • • E-Nutzfahrzeug (Fahrzeugklasse N1)
  • • E-Bus (Fahrzeugklasse M3)
  • • E-LKW (Fahrzeugklasse N2 und N3)
  • • E-Motorrad und sonstige zulassungspflichtige E-Fahrzeuge
  • Sie brauchen keine Wallbox oder Ladesäule. E-Fahrzeughaltern wird jährlich ein pauschaler Betrag für den Ladestrom zugeschrieben. Dieser Wert liegt momentan beispielsweise bei 2.000 kWh für E-Autos (Klasse M1), 3.000 kWh für leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1) und 72.000 kWh für E-Busse (Klasse M3). Daher brauchen wir keinen Nachweis darüber, ob Sie eine Ladeinfrastruktur haben oder nicht.

Wir arbeiten aktuell daran, Ihnen ebenfalls die Möglichkeit zu bieten, einen Erlös für die THG-Quote Ihrer öffentlichen Ladeinfrastruktur zu erhalten.

Unser Service kostet Sie nichts! Nachdem Sie Ihr Fahrzeug und die notwendigen Dokumente erfolgreich in Ihrem Kundenkonto hochgeladen haben, kümmern wir uns um den Rest. Sie brauchen nichts weiter tun. Sobald Ihr Fahrzeug genehmigt wurde, erhalten Sie Ihren Erlös in Form einer Gutschrift. Unsere automatisierteren Prozesse ermöglichen Ihnen einen reibungslosen Ablauf. Und sollten Sie dennoch mal eine Rückfrage haben, erreichen Sie unser Team schnell und direkt via Telefon oder Kontaktformular.

Wir brauchen von Ihnen lediglich Ihre Kontaktdaten und eine aktuelle Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vorderseite) als PDF-Datei. Diese Informationen und das Dokument können Sie ganz einfach in Ihrem Kundenkonto hinterlegen und somit an uns übermitteln.

Ihre Daten sind bei uns sicher und werden lediglich für die Identifizierung und Übermittlung an das Umweltbundesamt benötigt. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.thgquoten.com/datenschutz

Jeweils bis zum 10. Oktober eines Jahres, haben Sie die Möglichkeit Ihre Daten und E-Fahrzeug über Ihr Kundenkontos an uns zu übermitteln.

Sobald wir die Bescheinigung über die THG-Quote vom Umweltbundesamt erhalten haben, teilen wir Ihnen mit, dass eine Auszahlung Ihres Erlös möglich ist. Wir übermitteln sämtliche Daten und THG-Quoten in regelmäßigen Abständen an das Umweltbundesamt. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit des Umweltbundesamts ca. 10-12 Monate.

Ablehnungsbescheide des Umweltbundesamts sind sehr selten. 99,6 % unserer übermittelten Daten und THG-Quoten werden genehmigt. Der Hauptgrund für Ablehnungen sind jedoch sog. Doppeleinreichungen. Daher sollten Sie beim Kauf eines E-Fahrzeugs immer nachfragen, ob die THG-Quote für das entsprechende Jahr bereits beantragt wurde.

Das Umweltbundesamt vergibt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antragsteller. Das heißt, bei einem unterjährigen Fahrzeugverkauf hat der neuer Halter keine Berechtigung, wenn Sie als Vorgänger-Halter die THG-Quote bereits beantragt haben.

  • Melden Sie sich hierzu bitte bei uns unter: 030 403672121 oder thgquoten@m3e-gmbh.com. Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Bitte prüfen Sie folgende Schritte selbstständig und teilen diese mit uns.
  • Anmeldedaten überprüfen: Um Zugangsprobleme zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihr verwendetes Passwort und Ihre Emailadresse.
  • Cache löschen: Bitte löschen Sie den Cache des Browsers und teilen Sie uns mit, welchen Browser Sie nutzen.
  • VPN-Nutzung: Die Nutzung eines VPN-Dienstes kann Auswirkungen auf die Verbindung haben. Wenn Sie einen VPN-Dienst nutzen, teilen Sie uns das bitte mit.
  • Fehlerbeschreibung: Bitte beschreiben Sie den Fehler so detailliert wie möglich. Dazu beschreiben Sie am besten mit einfachen Worten und wenn möglich mit Hilfe von Screenshots.

Hierzu schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an thgquoten@m3e-gmbh.com. Wir werden Ihr Anliegen umgehend prüfen und das doppelt angelegte E-Fahrzeug entfernen.

Nutzen Sie hier unsere Passwort vergessen Funktion: www.thgquoten.com/forgot-password. Geben Sie wie beschrieben Ihre Emailadresse ein, mit der Sie Ihr Kundenkonto registriert haben. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail in denen die nächsten Schritte erklärt sind. Folgen Sie ganz einfach den Schritten. Eine Anmeldung mit Ihrer Emailadresse und neuem Passwort sollte wieder problemlos funktionieren.